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FAQ - Ihre Antwort

Was versteht man unter einem Ausgabeaufschlag?

Warum zahlt die Mehrheit der Fondsanleger einen Ausgabeaufschlag?
Diese Frage ist berechtigt. Im Börsenlexikon wird die Daseinsberechtigung des "Ausgabeaufschlags" mit dem Begriff "Vertriebskosten" erklärt. Der Nachsatz "Nicht zwingend erforderlich." zeigt hierbei allerdings eine recht deutliche Meinungsäußerung dazu.

Warum also zahlt die überwiegende Mehrzahl der Fondsanleger einen Ausgabeaufschlag?
Die Antwort lautet kurz und knapp: aus Unwissenheit. Bei einem Ausgabeaufschlag handelt es sich um eine Vertriebs- und Beratungsgebühr. Fondsanleger können sich mittels Werbung über ein Produkt informieren und dann erwarten, von ihrer Bank oder Sparkasse in Bezug auf die Eignung der Produkte für die persönlichen Anlagenziele beraten zu werden.

Alle Anleger, welche auf eine Beratung verzichten können oder denen durchschnittlich 5 Prozent Ausgabeaufschlag als Kosten für eine Beratung zu teuer sind, können sich direkt an einen Fondsvermittler wenden. Dieser gewährt ihnen häufig 100 Prozent Rabatt auf den Ausgabeaufschlag, das heißt er kann komplett entfallen.

Im Übrigen fällt der Ausgabeaufschlag ebenso für Fondssparpläne an. Mit jeder Einzahlung auf den Sparplan wird die gesamte Laufzeit über jedes Mal ein Ausgabeaufschlag als Beratungs- und Vertriebsgebühr abgezogen.

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