Der Gesetzgeber hat im März 2007 die Einführung einer Abgeltungssteuer
auf Kapitalerträge beschlossen. Damit verändert sich die Besteuerung
von Geldanlagen grundlegend. Während bislang Erträge aus
Kapitalanlagen mit dem individuellen Steuersatz des Anlegersversteuert
wurden, gilt zukünftig ein einheitlicher Steuersatz für Kapitalerträge.
Ab 2009 Kapitalerträge werden mit 25 % besteuert.
Ab 1. Januar 2009 werden Zinseinkünfte, Dividenden und Kursgewinne,
die den Sparerfreibetrag überschreiten,pauschal mit 25 % versteuert.
Wenn beispielsweise ein Anleger über seinen Freibetrag hinaus einen
Zinsertrag von 1.000 EUR erzielt, werden davon 25 % direkt an den
Fiskus überwiesen – also 250 EUR.
Spekulationsfrist fällt weg
Bisher konnten Anleger Kursgewinne nach Ablauf einer einjährigen
Spekulationsfrist steuerfrei vereinnahmen. Ab 2009 werden Kursgewinne
unabhängig von der Haltedauer der jeweiligen Kapitalanlage zu jedem
Verkaufszeitpunkt mit 25 % besteuert.
Bestandsschutz für Altverträge
Die Abgeltungssteuer tritt erst am 1. Januar 2009 in Kraft. Für alle
Investitionen, die bis zum 31. Dezember 2008 getätigt werden, gilt
derzeit noch die heute bestehende Steuerregelung – also auch die
Spekulationsfrist von einem Jahr (Es besteht allerdings die Möglichkeit,
dass diese Regelung noch eingeschränkt wird).
Was heißt das konkret für den Anleger?
Bei jeder Umschichtung in Ihrem Depot, bei jeder Gewinnrealisierung
oder bei der Gutschrift von Erträgen wird die Abgeltungssteuer von
25 % fällig. Häufige Umschichtungen aufgrund unpassender
Depotstrukturen, die bisher nach Ablauf der Spekulationsfrist
steuerunschädlich waren, können ab 2009 teuer werden.
Gerade wer langfristig Vermögen aufbauen will – zum Beispiel für die
Altersvorsorge –, sollte jetzt überprüfen,ob sein Depot richtig
aufgestellt ist. Schon kleine Anpassungen können langfristig eine große
Wirkung haben.
Wichtig:
Frühzeitiges Handeln spart jetzt bares Geld! Anleger, die bis
Ende 2008 richtig aufgestellt sind und bei neuen Geldanlagen geschickt
vorgehen,können noch Jahre später von steuerfreien Erträgen und
Kursgewinnen profitieren.
Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre Abgeltungssteuer
vom BVI.
Eine Lösung: Dachfonds
Wer sich zwar nicht auf ein langfristiges Kernportfolio festlegen kann oder will, aber trotzdem den Steuervorteil durch ein rechtzeitiges Investment sichern möchte, dem bietet sich mit gemanagten Produkten, die eine aktive Verwaltung des Anlagevermögens mit steuerlichen Vorteilen verbinden, eine gute Lösungsmöglichkeit.
Zu solchen Produkten gehören beispielsweise Dachfonds. Diese investieren in einzelne Investmentfonds und garantieren so eine noch breitere Streuung als ein Investment in einen einzelnen Fonds –bei gleichzeitig optimaler Chancenausnutzung an den sich verändernden Märkten. Ziel eines Dachfondsmanagers ist die Selektion der jeweils aussichtsreichsten Fonds innerhalb eines Anlagesegments.
Damit haben auch Anleger, die eher kleinere Beträge anlegen möchten, die Möglichkeit, in ein breit gestreutes Portfolio zu investieren. Erfahrene Fondsmanager beobachten die Finanzmärkte und richten den Fonds unter Berücksichtigung der Marktsituation regelmäßig neu aus.
Diese Neuausrichtungen auf Fondsebene werden von der Abgeltungssteuer nichterfaßt, so daßder Anleger trotz einer regelmäßigen Anpassung der Gewichtung in vollem Umfang von der Rendite des Fonds profitiert. Sofern er die Anteile an dem Dachfonds vor dem 31. Dezember 2008 erworben hat, sind die bei Verkauf der Anteile realisierten Gewinne nicht steuerpflichtig.