Sichern Sie sich 100% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag bei Ihren Fondskäufen!
Trennen Sie sich von Ihrem jetzigen Fondsanbieter.
Wechseln Sie kostenfrei zu Investmentfonds Direkt.
Es gibt zwei Möglichkeiten Ihren jetzigen Fondsanbieter zu wechseln.
1. Sie besitzen bereits ein Depot bei der Fondsdepot Bank,
Frankfurter Fondsbank, Ebase, FundsNetwork und möchten
es jedoch mit unseren Top Konditionen weiterführen,
dann nutzen Sie bitte das Formular Betreuerwechsel für die entsprechende Depotstelle.
Eine erneute Depoteröffnung ist nicht notwendig.
2. Bisher hatten Sie Fonds von Ihrer Hausbank, einer anderen Direktbank, Fondsplattform oder im Depot bei der Investmentgesellschaft (KAG) verwahren lassen?
Möchten aber in Zukunft von unseren Top Konditionen
profitieren, hierzu gehen Sie bitte in den Bereich Depot eröffnen.
Nach der Depoteröffnung werden die Fondsanteile mit dem
Formular Übertragung von Fondsanteilen der jeweiligen Depotbank
in das neue Depot übertragen.
Wichtig! Sie haben auch Sparpläne?
Diese richten Sie dann bei der neuen Depotbank neu ein.
Und schon können Sie jedesmal bis zu 100% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag sparen.
Ein Übertrag ist bei allen Fonds möglich.
Ausnahme: Fonds die in Amerika ihr Domizil haben
(ISIN beginnt mit US...)
Keine ETF´s (Exchange Traded Funds)
Keine Aktien, Anleihen und Zertifikate
Die wichtigsten US- Fonds sind:
1. Templeton Growth Fund, Inc. (WKN: 971025)
2. Pioneer Fund A (WKN: 970360) (von 1928)
3. Pioneer International Value Fund A (WKN: 985332)
4. Pioneer Mid Cap Value Fund A (WKN: 971706)
5. Pioneer Value Fund A (WKN: 970514) (ehemals Pioneer II)
Für diese Fonds nutzen Sie bitte die folgenden Tauschformulare:
Verkauf/Kauf Pioneer US Fonds
Verkauf/Kauf Templeton Growth Fund Inc.
Die Abwicklung übernimmt die Depotbank für Sie, es entstehen Ihnen keine Kosten.
Vorteil für Sie:
Es müssen keine W8BEN- Erklärungen mehr gemacht machen, es fällt keine US-Quellensteuer mehr an.
Unzulässig sind Gebühren bei Auflösung des Depots!
Verlangt der Kunde die Auflösung des Depots, dann ist die Bank
gesetzlich zur Herausgabe der von ihr verwalteten Wertpapiere verpflichtet.
Sie darf deshalb bei Auflösung des Depots kein Entgelt verlangen.
Bankkunden, denen von ihrem Geldinstitut ebenfalls Entgelte für einen Depotwechsel abverlangt wurden, bietet die Verbraucher-Zentrale NRW mit einem Musterbrief Hilfestellung bei der Rückforderung.
weitere Informationen:
Pressemitteilung der Verbraucher-Zentrale NRW (11.2001):
Abmahnung für unzulässige Entgelte bei der Depotübertragung